
Dein Tanzstudio für Kraft, Eleganz & Bewegung
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
PoleStudio Oberösterreich
Einzelunternehmen Sabrina Neuwirth
nachfolgend „PoleStudio OÖ“, „Studio“ oder „Polestudio OÖ Akademie“ genannt
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen von PoleStudio Oberösterreich, insbesondere für Kurse, Schnupperstunden, Workshops, Open-Pole-Einheiten, Veranstaltungen, Packages, Trainerinnen-Ausbildungen, Ausbildungswochenenden, Akademie-Angebote sowie für die Nutzung der Website www.polestudio-ooe.at und der Akademie-Angebote.
1.2 Die Angebote richten sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, an weibliche Teilnehmerinnen. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen AGB überwiegend die weibliche Form verwendet.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen der Teilnehmerin werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, das Studio stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.4 Für einzelne Angebote, insbesondere Packages, Ausbildungen oder Sonderveranstaltungen, können ergänzende Bedingungen gelten. Diese werden der Teilnehmerin vor Vertragsabschluss bekanntgegeben und gelten zusätzlich zu diesen AGB. Bei Widersprüchen gehen speziellere Regelungen den allgemeinen Regelungen vor.
2. Anmeldung und Vertragsschluss
2.1 Die Anmeldung zu Kursen, Workshops, Veranstaltungen, Packages oder Ausbildungen erfolgt über die Website, über Eversports, per E-Mail, telefonisch, persönlich im Studio oder über einen sonstigen vom Studio angebotenen Buchungsweg.
2.2 Ein Vertrag kommt zustande, sobald die Buchung durch das Studio, über Eversports oder auf sonstigem elektronischem Weg bestätigt wurde.
2.3 Mit der Anmeldung bestätigt die Teilnehmerin, diese AGB gelesen und akzeptiert zu haben.
2.4 Die Teilnehmerin ist verpflichtet, bei der Anmeldung vollständige und richtige Angaben zu machen. Änderungen, insbesondere der Kontaktdaten, sind dem Studio unverzüglich mitzuteilen.
2.5 Die Teilnahmeplätze sind begrenzt. Die Vergabe der Plätze erfolgt nach Verfügbarkeit und nach erfolgreicher Anmeldung bzw. Zahlung, sofern eine Vorauszahlung vorgesehen ist.
3. Leistungen des Studios
3.1 Das Studio bietet Poledance-Kurse, Workshops, Veranstaltungen, Schnupperstunden, Packages, Open-Pole-Einheiten sowie Aus- und Weiterbildungen im Bereich Poledance an.
3.2 Inhalt, Dauer, Ort, Termin, Voraussetzungen und Preis der jeweiligen Leistung ergeben sich aus der jeweiligen Ausschreibung, Buchungsseite, Eversports-Beschreibung oder individuellen Vereinbarung.
3.3 Das Studio ist berechtigt, Inhalte, Trainerinnen, Räume oder Abläufe aus sachlichen Gründen anzupassen, sofern der wesentliche Charakter der gebuchten Leistung erhalten bleibt.
3.4 Bei Ausbildungen und Akademie-Angeboten schuldet das Studio die fachgerechte Durchführung der ausgeschriebenen Ausbildungsinhalte. Ein bestimmter persönlicher, sportlicher, beruflicher oder wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung angegebenen Preise.
4.2 Die Zahlung erfolgt je nach Angebot per Überweisung, Lastschrift, Barzahlung, Eversports-Zahlungssystem oder einer sonstigen vom Studio angebotenen Zahlungsart.
4.3 Sofern nicht anders vereinbart, ist der Betrag vor Beginn der gebuchten Leistung vollständig zu bezahlen.
4.4 Bei Package-Verträgen gelten die Preise, Laufzeiten und Zahlungsmodalitäten laut jeweils abgeschlossenem Package-Vertrag.
4.5 Bei Zahlungsverzug ist das Studio berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen sowie Mahngebühren in Höhe von 10 Euro pro Mahnung zu verrechnen. Darüber hinausgehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
4.6 Eine Teilnahme an Kursen, Workshops, Veranstaltungen oder Ausbildungen kann verweigert werden, solange offene fällige Beträge nicht bezahlt sind.
5. Teilnahmevoraussetzungen und Eigenverantwortung
5.1 Die Teilnahme an Kursen, Workshops, Open-Pole-Einheiten, Veranstaltungen und Ausbildungen erfolgt eigenverantwortlich.
5.2 Die Teilnehmerin bestätigt mit der Buchung, dass sie körperlich und gesundheitlich zur Teilnahme geeignet ist.
5.3 Gesundheitliche Einschränkungen, Verletzungen, Schwangerschaften, akute Beschwerden, Kreislaufprobleme oder sonstige relevante Umstände sind dem Studio bzw. der Trainerin vor Beginn der Einheit unaufgefordert mitzuteilen.
5.4 Bei Unsicherheit über die gesundheitliche Eignung ist vor der Teilnahme ärztlicher Rat einzuholen.
5.5 Das Studio ist berechtigt, eine Teilnehmerin aus Sicherheitsgründen von einzelnen Übungen oder von der gesamten Einheit auszuschließen, wenn gesundheitliche Bedenken bestehen, die Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder die sichere Teilnahme nicht gewährleistet werden kann.
5.6 Die Teilnehmerin verpflichtet sich, Anweisungen der Trainerinnen zu befolgen, nur Übungen auszuführen, die ihrem aktuellen Leistungsstand entsprechen, und keine eigenmächtigen riskanten Versuche zu unternehmen.
5.7 Das Training an der Pole ist körperlich anspruchsvoll. Blaue Flecken, Muskelkater, Hautreizungen, Druckstellen oder ähnliche trainingsübliche Begleiterscheinungen können auftreten und stellen keinen Mangel der Leistung dar.
6. Besondere Regelungen für Kurse, Packages und Nachholstunden
6.1 Für laufende Kurse und Packages gelten die im jeweiligen Vertrag oder in der jeweiligen Ausschreibung angegebenen Laufzeiten, Preise und Konditionen.
6.2 Eine Kursstunde kann bis spätestens 24 Stunden vor Beginn kostenfrei abgesagt werden.
6.3 Die Absage erfolgt über den vom Studio vorgesehenen Kommunikationsweg, insbesondere über Eversports oder die jeweilige WhatsApp-Kursgruppe, sofern dies vom Studio so festgelegt wurde.
6.4 Wird rechtzeitig abgesagt, kann die versäumte Einheit nach Maßgabe freier Plätze und organisatorischer Verfügbarkeit nachgeholt werden.
6.5 Nachholstunden können nur in Kursen mit passendem Level und nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Studio genutzt werden.
6.6 Bei Absagen weniger als 24 Stunden vor Kursbeginn oder bei Nichterscheinen verfällt der Anspruch auf Nachholung der Stunde.
6.7 Stornierte bzw. rechtzeitig abgesagte Einheiten sind innerhalb des jeweils vereinbarten Vertragszeitraums nutzbar. Bei Monatskurs-Kundinnen beträgt der Vertragszeitraum 6 Wochen. Bei Package-Kundinnen gilt die Nutzbarkeit bis zum Ende des jeweiligen Vertragszeitraums, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
6.8 Ein Anspruch auf Auszahlung, Rückerstattung oder Übertragung nicht konsumierter Einheiten besteht nicht, sofern gesetzlich nichts anderes zwingend vorgesehen ist.
7. Stornierung von Workshops, Einzelterminen und Veranstaltungen
7.1 Die Stornierung durch die Teilnehmerin hat schriftlich per E-Mail, über Eversports oder über den vom Studio vorgesehenen Buchungsweg zu erfolgen.
7.2 Soweit bei der Buchung keine abweichenden Stornobedingungen angegeben sind, kann eine Buchung bis 24 Stunden vor Beginn kostenfrei storniert werden.
7.3 Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen wird der volle Preis der gebuchten Leistung verrechnet. Eine Rückerstattung bereits bezahlter Beträge erfolgt nicht.
7.4 Die Nennung einer geeigneten Ersatzteilnehmerin ist nach vorheriger Zustimmung des Studios möglich, sofern die Ersatzteilnehmerin die Voraussetzungen für das jeweilige Angebot erfüllt.
8. Besondere Stornobedingungen für Ausbildungen und Akademie-Angebote
8.1 Die Anmeldung zu einer Ausbildung, einem Ausbildungswochenende oder einem Akademie-Angebot ist verbindlich.
8.2 Die Stornierung durch die Teilnehmerin ist ausschließlich schriftlich per E-Mail an akademie@polestudio-ooe.at möglich.
8.3 Bei Stornierung bis 8 Wochen vor Ausbildungsbeginn wird ein bereits bezahlter Betrag abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 50 Euro rückerstattet.
8.4 Bei Stornierung weniger als 8 Wochen, aber bis spätestens 4 Wochen vor Ausbildungsbeginn, werden 50 Prozent des Ausbildungspreises als Stornogebühr einbehalten bzw. verrechnet.
8.5 Bei Stornierung ab 28 Tagen vor Ausbildungsbeginn, bei Nichterscheinen oder bei Abbruch der Ausbildung durch die Teilnehmerin ist der gesamte Ausbildungspreis fällig. Eine Rückerstattung erfolgt in diesen Fällen nicht.
8.6 Die Teilnehmerin kann bis spätestens 7 Tage vor Ausbildungsbeginn eine geeignete Ersatzteilnehmerin nennen. Die Ersatzteilnehmerin muss alle fachlichen und gesundheitlichen Voraussetzungen der jeweiligen Ausbildung erfüllen. Die Teilnahme der Ersatzteilnehmerin bedarf der Zustimmung des Studios. In diesem Fall kann eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro verrechnet werden.
8.7 Bei Krankheit kann das Studio nach Vorlage einer ärztlichen Bestätigung nach Möglichkeit eine einmalige Umbuchung auf einen späteren Ausbildungstermin anbieten. Ein Anspruch auf Umbuchung oder Rückerstattung besteht nicht, sofern gesetzlich nichts anderes zwingend vorgesehen ist.
8.8 Nicht absolvierte Ausbildungstage, verspätetes Erscheinen oder vorzeitiges Verlassen der Ausbildung berechtigen nicht zur anteiligen Rückerstattung.
8.9 Ausbildungsunterlagen, Skripten, Zertifikate und sonstige Materialien sind Bestandteil des Ausbildungskonzepts. Eine Herausgabe vor vollständiger Bezahlung des Ausbildungspreises kann verweigert werden.
9. Voraussetzungen für Ausbildungen
9.1 Für Ausbildungen gelten die jeweils in der Ausschreibung genannten Voraussetzungen.
9.2 Die Teilnehmerin bestätigt mit der Anmeldung, dass sie die angegebenen Voraussetzungen erfüllt.
9.3 Stellt sich heraus, dass die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, kann das Studio die Teilnahme aus Sicherheits- oder Qualitätsgründen ablehnen oder beenden. Eine Rückerstattung erfolgt in diesem Fall nicht, sofern die Teilnehmerin unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat.
9.4 Das Studio ist berechtigt, bei Bedarf Nachweise über Erfahrung, Level oder bisherige Ausbildung anzufordern.
9.5 Die Teilnahme an einer Ausbildung garantiert nicht automatisch den Erhalt eines Zertifikats. Ein Zertifikat kann davon abhängig gemacht werden, dass die Teilnehmerin die erforderlichen Inhalte, praktischen Fähigkeiten, Anwesenheiten und Sicherheitsstandards erfüllt.
10. Ausbildungsunterlagen, Urheberrecht und Nutzung
10.1 Alle vom Studio bereitgestellten Ausbildungsunterlagen, Skripten, Konzepte, Levelsysteme, Trainingspläne, Stundenbilder, Fotos, Videos und sonstigen Materialien sind urheberrechtlich geschützt.
10.2 Die Unterlagen dürfen von der Teilnehmerin für den eigenen Unterricht und die eigene berufliche Tätigkeit genutzt werden, sofern dies im Rahmen der jeweiligen Ausbildung vorgesehen ist.
10.3 Eine Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung, entgeltliche oder unentgeltliche Weiterverbreitung an Dritte sowie die Nutzung zur Erstellung eigener Ausbildungen, Schulungen oder Akademie-Angebote ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Studios nicht gestattet.
10.4 Die Teilnehmerin ist nicht berechtigt, die Ausbildungsunterlagen oder wesentliche Teile daraus unter eigenem Namen weiterzugeben, zu verkaufen oder als eigenes Ausbildungssystem anzubieten.
10.5 Verstöße gegen diese Regelung können rechtliche Schritte und Schadenersatzansprüche nach sich ziehen.
11. Absage, Änderung oder Abbruch durch das Studio
11.1 Das Studio behält sich vor, Kurse, Workshops, Veranstaltungen oder Ausbildungen aus wichtigen Gründen abzusagen, zu verschieben oder organisatorisch anzupassen.
11.2 Wichtige Gründe sind insbesondere Krankheit der Trainerin, zu geringe Teilnehmerinnenzahl, behördliche Vorgaben, höhere Gewalt, Sicherheitsgründe oder sonstige Umstände, die eine ordnungsgemäße Durchführung unmöglich oder unzumutbar machen.
11.3 Im Fall einer Absage durch das Studio wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten.
11.4 Ist die Teilnahme am Ersatztermin nicht möglich, wird ein bereits bezahlter Betrag für die abgesagte Leistung rückerstattet.
11.5 Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ersatz für Reise-, Nächtigungs-, Verdienstentgangs- oder sonstige Folgekosten, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
11.6 Das Studio ist berechtigt, Teilnehmerinnen vom Training, von Workshops oder Ausbildungen auszuschließen, wenn sie gegen Sicherheitsanweisungen, diese AGB, die Hausordnung oder die Anweisungen der Trainerinnen verstoßen oder den Ablauf erheblich stören.
12. Aussetzung und Stilllegung von Package-Verträgen
12.1 Eine vorübergehende Aussetzung bzw. Stilllegung eines laufenden Package-Vertrages ist ausschließlich aus gesundheitlichen Gründen möglich.
12.2 Eine Aussetzung wegen Krankheit ist nur gegen Vorlage eines ärztlichen Attests zulässig. Das ärztliche Attest muss den Zeitraum der Sportunfähigkeit bestätigen. Das Studio ist berechtigt, dieses als Nachweis zu verlangen.
12.3 Die Aussetzung kann frühestens ab einer Mindestdauer von 4 zusammenhängenden Wochen beantragt werden.
12.4 Die maximale Dauer der Aussetzung aufgrund von Krankheit beträgt höchstens 6 Monate pro Kalenderjahr. Eine darüber hinausgehende Stilllegung ist ausgeschlossen.
12.5 Der Antrag auf Aussetzung ist unverzüglich, spätestens jedoch vor Beginn des gewünschten Aussetzungszeitraums, schriftlich per E-Mail an das Studio zu richten. Eine rückwirkende Stilllegung ist ausgeschlossen.
12.6 Im Falle einer Schwangerschaft besteht die Möglichkeit, den Vertrag für die Dauer der sportlichen Untauglichkeit stillzulegen.
12.7 Die Stilllegung aufgrund einer Schwangerschaft erfolgt gegen Vorlage einer ärztlichen Bestätigung und kann für den Zeitraum erfolgen, in dem die Teilnahme am Training medizinisch nicht empfohlen wird.
12.8 Die maximale Stilllegungsdauer aufgrund einer Schwangerschaft beträgt bis zu 18 Monate, gerechnet ab dem beantragten Beginn der Stilllegung.
12.9 Eine Kombination aus krankheitsbedingter Aussetzung und Stilllegung aufgrund Schwangerschaft ist zulässig, sofern die jeweilige Maximaldauer nicht überschritten wird.
12.10 Während der genehmigten Aussetzung bzw. Stilllegung ruhen sämtliche vertraglichen Leistungen. Eine Nutzung der Kurse ist in diesem Zeitraum nicht möglich.
12.11 Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um den genehmigten Aussetzungszeitraum.
12.12 Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits bezahlter Beträge besteht nicht.
12.13 Das Studio behält sich vor, missbräuchliche, verspätete oder unvollständige Anträge abzulehnen.
13. Haftung und Verletzungsrisiko
13.1 Die Teilnahme an Poledance, Workshops, Open-Pole-Einheiten, Veranstaltungen und Ausbildungen erfolgt auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko der Teilnehmerin.
13.2 Der Teilnehmerin ist bewusst, dass Poledance eine körperlich anspruchsvolle Sportart ist und trotz fachgerechter Anleitung ein Verletzungsrisiko bestehen kann. Dazu zählen insbesondere Prellungen, Zerrungen, Überlastungen, Stürze, Hautabschürfungen, Druckstellen, Muskelverletzungen oder sonstige sporttypische Verletzungen.
13.3 Das Studio haftet nicht für Verletzungen, Schäden oder gesundheitliche Folgen, die aus der Nichtbeachtung von Anweisungen, aus eigenmächtigen Übungen, falscher Selbsteinschätzung, unzureichender körperlicher Eignung, verschwiegenen gesundheitlichen Einschränkungen oder der Ausführung nicht freigegebener Übungen entstehen.
13.4 Das Studio haftet nicht für sporttypische Risiken, die trotz ordnungsgemäßer Anleitung, geeigneter Sicherheitsmaßnahmen und sorgfältiger Durchführung eintreten.
13.5 Für Schäden haftet das Studio nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei Personenschäden gelten die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.
13.6 Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
13.7 Für mitgebrachte Gegenstände, Kleidung, Schuhe, Schmuck, Mobiltelefone, Geld, Wertsachen oder sonstige persönliche Gegenstände übernimmt das Studio keine Haftung, außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung durch das Studio.
13.8 Die Teilnehmerin ist verpflichtet, Schmuck, Uhren oder andere Gegenstände, die ein Verletzungsrisiko darstellen oder das Equipment beschädigen könnten, vor Trainingsbeginn abzulegen.
13.9 Die Nutzung der Poles, Matten, Trainingsgeräte und Räumlichkeiten hat sachgemäß und entsprechend den Anweisungen des Studios zu erfolgen. Für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung verursacht werden, haftet die Teilnehmerin nach den gesetzlichen Bestimmungen.
14. Hausordnung und Verhalten im Studio
14.1 Die Teilnehmerin verpflichtet sich, die Hausordnung, Hygienevorgaben und Sicherheitsanweisungen des Studios einzuhalten.
14.2 Pünktliches Erscheinen ist erforderlich. Bei verspätetem Erscheinen kann die Teilnahme aus Sicherheitsgründen verweigert werden, insbesondere wenn das Warm-up bereits abgeschlossen ist.
14.3 Alkohol- oder Drogeneinfluss sowie die Einnahme leistungsbeeinträchtigender Substanzen vor oder während des Trainings berechtigen das Studio zum Ausschluss von der Einheit. Eine Rückerstattung erfolgt in diesem Fall nicht.
14.4 Respektvolles Verhalten gegenüber Trainerinnen, Teilnehmerinnen und dem Studio-Team ist verpflichtend. Diskriminierendes, beleidigendes, aggressives oder störendes Verhalten kann zum Ausschluss führen.
15. Fotos, Videos und Social Media
15.1 Foto- und Videoaufnahmen im Studio sind nur zulässig, wenn dadurch keine anderen Teilnehmerinnen gestört oder ohne Zustimmung aufgenommen werden.
15.2 Die Veröffentlichung von Aufnahmen, auf denen andere Personen erkennbar sind, ist nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung erlaubt.
15.3 Das Studio darf Foto- oder Videoaufnahmen von Teilnehmerinnen nur mit entsprechender Zustimmung für Marketingzwecke verwenden.
15.4 Bei Ausbildungen können Aufnahmen zu Lern- und Analysezwecken erstellt werden, sofern dies vorher angekündigt wird. Eine Veröffentlichung erfolgt nur mit Zustimmung der betroffenen Teilnehmerin.
16. Datenschutz
16.1 Die im Rahmen der Anmeldung und Vertragsabwicklung erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Vertragsverhältnisses, zur Organisation des Studiobetriebs, zur Kommunikation mit der Teilnehmerin und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet.
16.2 Eine Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsabwicklung erforderlich ist, etwa über Buchungs- oder Zahlungsanbieter, oder wenn eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
16.3 Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf der Website des Studios abrufbar.
17. Rücktrittsrecht / Widerruf bei Verbraucherinnen
17.1 Verbraucherinnen im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes können bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zurücktreten, sofern kein gesetzlicher Ausschlussgrund vorliegt.
17.2 Für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums erbracht werden, kann das gesetzliche Rücktrittsrecht ausgeschlossen sein. Dies betrifft insbesondere terminlich fixierte Kurse, Workshops, Veranstaltungen und Ausbildungswochenenden.
17.3 Soweit ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht, ist der Rücktritt mittels eindeutiger Erklärung per E-Mail oder Brief an das Studio zu richten.
17.4 Die vertraglichen Stornobedingungen bleiben neben einem allfälligen gesetzlichen Rücktrittsrecht anwendbar, soweit gesetzlich zulässig.
17.5 Gesetzlich zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.
18. Gutscheine und Aktionen
18.1 Gutscheine, Rabattaktionen oder Sonderpreise gelten nur im jeweils angegebenen Zeitraum und für die jeweils angegebene Leistung.
18.2 Eine Barablöse von Gutscheinen oder Rabatten ist ausgeschlossen.
18.3 Rabattaktionen sind nicht rückwirkend auf bereits gebuchte oder bezahlte Leistungen anwendbar.
19. Schlussbestimmungen
19.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform, sofern gesetzlich nichts anderes vorgesehen ist.
19.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
19.3 Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt jene gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
19.4 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
19.5 Für Verbraucherinnen gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Für Unternehmerinnen gilt, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Studios als Gerichtsstand.
Stand: 05.06.2026